2013-02-26

Nichtbezugsquote von Sozialhilfe – Regierungsrat Perrenoud antwortet

Von wuethrich @ 21:37 [ Kanton Bern ]
Schätzungen ergeben, dass in der Schweiz mehr als die Hälfte von Armutsbetroffenen keine Sozialhilfe beziehen, obschon sie dazu ein Anrecht hätten. Der bernische Grossrat Adrian Wüthrich (SP) stellte dem Regierungsrat die Frage, ob dieser die Sozialhilfe-Nicht­bezugsquote im Kanton Bern kenne.

Wüthrich begründete seinen Vorstoss so:

Im Dezember 2012 hat der Regierungsrat den Bericht über die Kontrolle der Kosten
in der individuellen Sozialhilfe in den Jahren 2009, 2010 und 2011 an die Grossrats-­
mitglieder verschickt und den Sozialbericht 2012 veröffentlicht.. Mit der Sozialbericht­-
erstattung des Kantons Bern sollen ein ganzheitliches Bild der Themen Armut, Exi-
stenzsicherung und Sozialhilfe im Kanton Bern vermittelt und ein Beitrag für eine
sachliche Diskussion dieser Themen geliefert werden. Die gelieferten Zahlen und
Analysen sind eindrücklich und zeigen, dass immer mehr Menschen Sozialhilfe be-­
nötigen.

Über eine Zahl hat der Regierungsrat in diesem Zusammenhang allerdings nicht in-­
formiert: die Nichtbezugsquote. Dies ist der Anteil an Sozialhilfe-Bezugsberechtigten,
die sich trotz ihrer prekären Lebenslage gar nicht erst vor den Schaltern der Sozial-­
ämter einfinden. Diese Quote liege in der Schweiz mittlerweile bei 60 Prozent, wie
an aus Zahlen des Bundesamts für Statistik schliessen kann. Fragen: 1. Wie hoch ist
die Nichtbezugsquote im Kanton Bern? 2. Welche Gründe sind es aus Sicht des
Regierungsrates, die die Menschen abhal­ten, Sozialhilfe zu beantragen? 3.. Wird der
Regierungsrat im nächsten Sozialbericht darüber eingehend berichten?

Eine Grauzone, aber eine wichtige Frage

Am 29. Januar 2013 antwortete Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits-
und Fürsorgedirektor  auf die Frage von Grossrat Adrian Wüthrich gemäss Ratsprotokoll
wie folgt:

Le taux de non recours n’est pas déterminé et on parle à juste titre de zone grise
dans ce contexte. Une comparaison directe entre le taux de pauvreté et le taux
d’aide sociale est impossible pour des raisons méthodologiques et conceptuelles.
Nous ne disposons actuelle­ment que des estimations de la littérature spécialisée, qui
ne concordent de loin pas entre elles et sont donc peu concluantes. Renseignements
pris auprès de l’Office fédéral de la statistique, celui-ci ne publie aucun chiffre à ce
sujet. 2. Les raisons pour lesquelles les personnes qui auraient droit à l’aide sociale
et ne le demandent pas sont multiples: des sentiments comme la honte, la fierté ou la
peur d’être stigma­tisé peuvent jouer un rôle, le manque d’informations ou la com­-
plexité de la démarche peuvent aussi être dissuasifs. Certains préfèrent sans doute
aussi faire appel d’abord à leur réseau social, lorsque celui-ci le leur permet, ou se
débrouiller par leurs propres moyens en recourant à l’autosubsistance alimentaire. 3.
Le rapport social se focalise sur la situation économique de l’ensemble de la popula­-
tion et non pas sur l’aide sociale. Il n’est donc en principe pas prévu de traiter le non
recours aux pres­tations. Le Conseil-exécutif est tout à fait disposé à se pencher sur
cette question de politique sociale importante, éventuellement dans un autre cadre.

Übersetzung:

Die Nichtbezugsquote ist nicht festgelegt und wir sprechen richtigerweise in diesem
Zusammenhang von einer Grauzone. Ein direkter Vergleich zwischen Armutsquote
und der Sozialhilfequote ist aus methodischen und konzeptuellen Gründen unmög-­
lich. Wir verfügen gegenwärtig nur über Schätzungen in der Fachliteratur, welche
unter sich nicht übereinstimmen und daher wenig zwingend erscheinen. Erkundigun-­
gen beim Bundesamt für Statistik haben ergeben, dass dieses keine Zahlen zu die­- 
sem Thema publiziert hat. 2. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Personen, wel­-
che Anrecht auf Sozialhilfe hätten und diese nicht anfordern: Gefühle wie Scham, der
Stolz oder die Angst, stigmatisiert zu werden, können eine Rolle spielen. Auch der
Mangel an Informationen oder die Komplexität des Verfahrens dürften ausschlagge-­
bend sein. Einige Betroffene ziehen es, falls möglich, offenbar vor, zuerst auf ihr so­-
ziales Netz zurückzugreifen oder sich mit den eigenen Mitteln selbst zurecht zu fin-­
den, indem sie Selbstversorger werden. 3. Der Sozialbericht konzentriert sich auf die
wirtschaftliche Situation der Gesamtbevölkerung und nicht auf die Sozialhilfe. Es ist
daher nicht vorgesehen, den Nichtbezug von Sozialhilfe zu be­handeln. Der Regie-
rungsrat ist hingegen bereit, sich eventuell in einem anderen Rahmen dieser
wichtigen Frage im Sozialbereich anzunehmen. (Übersetzung PIV.) 

Quelle: http://www.haelfte.ch/index.php/newsletter-reader/items/Nichtbezugsquote.html

 


2012-08-10

2x JA zu effizienten Gemeindestrukturen - Kantonalbernische Abstimmung 23. September 2012

Von wuethrich @ 23:22 [ Kanton Bern ]

Letzten Dienstag haben wir das Komitee "Ja zu effizienten Gemeindestrukturen" den Medien vorgestellt. Als Co-Präsident habe ich die Vorteile von Gemeindefusionen im Kanton Bern dargelegt. Ich empfehle die beiden moderaten Vorlagen am 23. September 2012 zur Annahme. Wie ich immer sage: Die Vorlage ist ein kleiner Katalysator, aber kein Turbo für Gemeindefusionen.

 

2 x Ja zu effizienten Gemeindestrukturen

Das Komitee „Ja zu effizienten Gemeindestrukturen“, dem über 70 Grossrätinnen und Grossräte aus BDP, CVP, EVP, FDP, GLP, Grüne und SP angehören, hat heute an einer Medienkonferenz seine Argumente für ein Ja am 23. September vorgestellt. Dabei wurde betont, dass die Bestandesgarantie der Gemeinden nicht aufgehoben, sondern lediglich für spezielle Fälle gelockert werde. Die Fusionsgesetzgebung beruhe weiterhin auf Freiwilligkeit. Die Vorlage straffe und vereinfache das Fusionsverfahren. Die Vorlage ermögliche auch in Zukunft gesunde Gemeinden, welche ihre Rechte und Pflichten selbständig wahrnehmen können, was auch zu einem gesunden Kanton beitrage. Aus diesem Grund empfiehlt das breit abgestützte Komitee am 23. September ein Ja zur Verfassungsänderung und ein Ja zur Änderung des Gemeindegesetzes.

Seit Juni 2005 ist das Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG) in Kraft. Es bezweckt die Förderung freiwilliger Fusionen von Einwohnergemeinden und gemischten Gemeinden durch die Gewährung von finanziellen Anreizen. Die Fusionsförderung umfasst die Elemente Beratung, Musterunterlagen sowie finanzielle Unterstützung. Nicht zu Letzt dank dieser Förderung konnte die Anzahl der bernischen Gemeinden in den letzten Jahren um 18 reduziert werden. Ein Anfang - das gesteckte Ziel von 300 Gemeinden bis 2017 ist jedoch noch weit. Mit 382 autonomen Gemeinden ist der Kanton Bern nach wie vor mit grossem Abstand Schweizermeister. Zum Vergleich: Der Kanton Zürich zählt 171 Gemeinden, der Kanton Graubünden 178. Knapp 200 der bernischen Gemeinden haben weniger als 1000, über 100 sogar weniger als 500 Einwohnerinnen und Einwohner.

Die am 23. September 2012 zur Volksabstimmung gelangende Verfassungsänderung und die Änderung des Gemeindegesetzes führen die bewährte Förderung von Gemeindefusionen fort. Neu soll der Grosse Rat einen Gemeindezusammenschluss unter bestimmten, gesetzlich eng definierten Voraussetzungen auch gegen den Willen der beteiligten Gemeinden anordnen können. Zudem soll der Regierungsrat die Möglichkeit erhalten, Leistungen aus dem Finanzausgleich zu kürzen, wenn sich eine finanzschwache Gemeinde einem wirtschaftlich sinnvollen Zusammenschluss widersetzt. Der Grosse Rat hat den Änderungen von beiden Erlassen mit rund 2/3 der Ratsmitglieder zugestimmt, nämlich mit 97 Ja zu 46 resp. 47 Nein. In einer Umfrage bei allen politischen Gemeinden durch den Verband Bernischer Gemeinden (VBG) haben sich 333 Gemeinden, was ¾ der Gemeinden, mit 88 Prozent der Einwohner entspricht, für die vorgesehene Modifikation der Bestandesgarantie ausgesprochen. „Die Revision wird von einer grossen Mehrheit der Gemeinden mitgetragen“, sagt BDP-Grossrat Erich Feller.

„Die Zielsetzung bei Gemeindefusionen ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden“ wie SP-Grossrat Adrian Wüthrich erläutert. Sparen ist nicht primäres Ziel, da finanzielle Effekte nur schwer nachgewiesen werden können Gemeindefusionen bringen andere Vorteile. So sind grössere Gemeinden meist kompetenter, besser und effizienter geführt, Finanzausgleichszahlungen können reduziert werden und die Standortattraktivität steigt dank optimaler und einheitlicher Raumplanung.

„Heute sind dem Grossen Rat die Hände in Sachen Gemeindefusionen weitgehend gebunden. Mit der Vorlage kann er sich von diesen Handfesseln befreien und bekommt dafür zwei feine samtene Handschuhe in Form einer Verfassungsänderung und einer Änderung des Gemeindegesetzes“, visualisiert der grüne Grossrat Antonio Bauen die Vorlage. Eine Gemeindefusion kann demnach nicht einfach willkürlich und nach Gutdünken sondern nur in ganz bestimmten Fällen durch den Grossen Rat erfolgen. Und das nur wenn:

       es überwiegende kommunale, regionale oder kantonale Interessen erfordern (Art. 108 Abs. 3)

       wiederholt ein Bilanzfehlbetrag ausweisen wird und keine Aussicht auf eine mittelfristig realisierbare Sanierung besteht (GG Art. 4i)

       die Handlungsfähigkeit infolge dauernder Vakanz von wichtigen Ämtern oder Verwaltungsstellen nicht sichergestellt werden kann

       die Vorgaben des Bundes, des Kantons oder der Landeskirche für die Erfüllung wichtiger Gemeindeaufgaben über längere Zeit nicht erfüllt werden können

       wenn sich - in einem Fusionsprojekt - die Mehrheit der Gemeinden und der Stimmberechtigten für den Zusammenschluss ausgesprochen haben, eine Gemeinde aber eine Fusion ablehnt

Zudem kann der Grosse Rat das nur tun,

       nach Anhörung der Gemeinden

       nach Prüfung aller Alternativen

       nach umfassender Interessenabwägung

       als Ultima ratio

„Die Gesetzesrevision soll einerseits die finanziellen Anreize verstärken und andererseits auch finanzielle Sanktionsmassnahmen ermöglichen“, sagt FDP-Grossrat Hansrudolf Feller. Nach einem erfolgten Zusammenschluss von Gemeinden kann bereits heute Finanzhilfe gewährt werden. Bereits für die Vorbereitung und die Informationstätigkeit können fusionswillige Gemeinden Beiträge erhalten. Diese Beiträge sollen mit der Revision erhöht werden und zwar von 50‘000 auf 70‘000 Franken. Bei Fusionsprojekten von mehr als zwei Gemeinden zusätzlich 10‘000 Franken pro Gemeinde bis zu einem Maximum von bisher 100‘000 auf 120‘000 Franken. Zudem werden durch einen Zusammenschluss erlittene finanzielle Einbussen einer Gemeinde bis zu zehn Jahre lang ausgeglichen.

Mit der Revision kann der Regierungsrat neu gegenüber Gemeinden, welche sich der Aufnahme von Fusionsabklärungen oder einem Gemeindezusammenschluss widersetzen, Leistungen nach diesem Gesetz kürzen, wenn die betreffenden Gemeinden nach dem Zusammenschluss voraussichtlich weniger Leistungen nach diesem Gesetz beanspruchen würden. Dabei kann er Leistungen gegenüber der sich dem Zusammenschluss widersetzenden Gemeinde höchstens im Umfang der voraussichtlichen Minderbeanspruchung kürzen. Der Disparitätenabbau bleibt dabei unangetastet. (Art. 35a FILAG neu).


2012-01-03

Pfarrerinnen- und Pfarrerlöhne via Kirchensteuern finanzieren - "Sparpotenzial" von 72 Mio. Franken

Von wuethrich @ 16:00 [ Kanton Bern ]

Im Langenthaler Tagblatt vom 24. Dezember 2011 hat sich Pfarrer Pius Bichsel aus Seeberg aufgrund des Artikels vom 22. Dezember gemeldet und die vielfältigen Leistungen der Pfarrerinnen und Pfarrer erwähnt. Ich habe darauf eine Antwort verfasst. Unten finden Sie zudem meinen Vorstoss im Originalwortlaut. Das Bundesgericht hat - ohne dass ich den Termin geahnt habe - Mitte Dezember entschieden, dass ein Nichtkirchenmitglied keinen Steuerabzug geltend machen kann, weil der Kanton Bern damit die Löhne der Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen bezahlt (mehr dazu hier).

Auslegeordnung zu den Pfarrerlöhnen nötig

Herr Bichsel erwähnt zu Recht die vielfältigen Leistungen der Pfarrerinnen und Pfarrer zu Gunsten der Allgemeinheit. Falls die Pfarrerlöhne nicht mehr vom Staat, sondern von den Kirchen selber finanziert werden, müsste eine Art Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Bern oder den Gemeinden abgeschlossen werden. Allerdings ist es noch nicht soweit. Meine Motion fordert vom Regierungsrat ein rechtliches Gutachten zur Frage, ob es gerechtfertigt ist aufgrund der Vereinbarung von 1804 heute die Pfarrerlöhne immer noch durch den Kanton Bern bezahlen zu müssen. Mit dem Bericht des Regierungsrats kann die politische Diskussion geführt werden. Dabei sind natürlich auch die Landeskirchen anzuhören wie das die Kantonsverfassung vorsieht. Mir ist die Feststellung wichtig, dass mein Vorstoss ohne Beteiligung der Freidenker-Vereinigung entstanden ist. Die Diskussion über das Verhältnis Kirche und Staat wird durch die Motion sicher gefördert. Das war nicht das Ziel, aber eine gute Begleiterscheinung.

Adrian Wüthrich, Grossrat, Huttwil

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Motion

Pfarrerinnen- und Pfarrerlöhne via Kirchensteuern finanzieren. 

Der Regierungsrat wird beauftragt die Finanzierung der Löhne der Pfarrerinnen und Pfarrer der Berner Landeskirchen via Kirchensteuern mittels Bericht zu prüfen.

Begründung 

Heute werden die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer der drei bernischen Landeskirchen (evangelisch-reformierte, römisch-katholische und christkatholische Kirche) via Berner Staatskasse mit allgemeinen Steuergeldern bezahlt. Begründet wird diese Tatsache mit einer Verpflichtung des Kantons Bern aus dem Jahr 1804. Der Kanton Bern übernahm die Kirchengüter in sein Eigentum und verpflichtete sich als Gegenleistung die Kirchgemeinden pfarramtlich zu versorgen.

Anlässlich der Totalrevision der aktuellen Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 beauftragte der Synodalrat Ulrich Friederich ein Gutachten zum Thema „Kirchengut und staatliche Pfarrerbesoldungen“ zu erstellen. Der Kanton Bern hat offenbar keine eigene rechtlichen Abklärungen getroffen. Dies soll nach über 200 Jahren des Abschlusses der Vereinbarung mit den Landeskirchen aus Sicht des Kantons Bern geprüft werden.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind aus den Landeskirchen ausgetreten oder sind Mitglied einer anderen als den offiziellen Landeskirchen. Via Steuern zahlen diese also weiterhin an die pfarramtliche Versorgung der drei Berner Landeskirchen mit. Dieser Sachverhalt wird heute nicht mehr verstanden und bedarf auch aus diesem Grund einer Überprüfung.

Mit diesem Vorstoss geht es nicht darum die guten Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Frage zu stellen. Es geht viel mehr darum, diese Beziehungen der heutigen Zeit anzupassen. Die Landeskirchen leisten zweifelsohne wichtige Beiträge für unsere Gesellschaft. Auch weiterhin soll es möglich sein, dass der Staat via Steuerrechnungen das Inkasso der Kirchensteuern erledigt.

Die Kosten für die Löhne der Pfarrerinnen und Pfarrer können einfach durch die Kirchen selber bezahlt werden, wenn die Kosten via höhere Kirchensteuern finanziert werden. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger würde demnach bei einem Systemwechsel der Betrag bei den Kantonssteuern kleiner, dafür jener bei den Kirchensteuern grösser. Für Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, ergäbe sich ergo eine bescheidene Steuersenkung.

Finanzpolitisch betrachtet ergäbe die Lastenverteilung eine Entlastung des Berner Staatshaushaltes von rund 72 Millionen Franken pro Jahr. Personalpolitisch sollen sich die Landeskirchen auch weiterhin den Anstellungsbedingungen des Kantons Bern orientieren.

Zur Prüfung wird ein rechtliches Gutachten und ein Bericht des Regierungsrates benötigt, der als Basis für die politische Diskussion und die Mitbestimmung durch die bernischen Landeskirchen dient (KV Art. 122 Abs. 3).

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Den Link zum Vorstoss bzw. auf die Seite des Grossen Rates liefere ich hier.


2011-11-20

Adrian Wüthrich neuer SP-Fraktionsvizepräsident im Berner Grossen Rat

Von wuethrich @ 21:23 [ Kanton Bern ]

Am 1. Juni 2010 habe ich mein Amt als Grossrat des Kantons Bern angetreten. In diesem ersten Jahr habe ich einiges über die kantonale Politik und die Abläufe im Grossen Rat gelernt. In sechs Kommission habe ich schon (und in zwei als Ersatzmitglied) mitgearbeitet (die Liste finden Sie hier). In der Kommission für die Lockerung der Bestandesgarantie der Gemeinden habe ich als Vizepräsident geamtet.

Auch habe ich einige Vorstösse eingereicht. Die Liste meiner Vorstösse finden Sie ebenfalls hier. In der kommenden Novembersession sind zwei meiner Vorstösse traktandiert. Jener für die gebührenfreie Benützung der Kantonsstrassen für Märkte und kulturelle Veranstaltungen und die Motion für den Halbstundentakt Bern-Olten bis Mitternacht. In dieser Session wird sicher einer dazu kommen...

Seit dieser Session bin ich zudem Vizepräsident der SP-JUSO-PSA-Fraktion (SP ist meine Partei, die JUSO die Jungpartei der SP und die PSA ist die Parti socialiste autonome du Jura du Sud). Wir vertreten 38 der 160 Sitze im Grossen Rat. Ich bin verantwortlich für die Geschäfte der Finanzdirektion, der Polizei- und Militärdirektion und jener der Staatskanzlei. Zudem bin ich für die Kommissionsbestellungen und die Präsenz der Fraktion verantwortlich. Ich freue mich in der Fraktionsleitung mitzuarbeiten.

Hier die Medienmitteilung vom 17. November 2011 zu meiner Wahl:

Wechsel im Fraktionspräsidium: ADRIAN WÜTHRICH NEUER FRAKTIONSVIZEPRÄSIDENT

Nach fünf Jahren intensiver Fraktionsarbeit übergibt der Vizepräsident der Grossratsfraktion Bernhard Antener im November an Adrian Wüthrich. Der Gemeinderat aus Huttwil will damit sein Engagement in der kantonalen Politik verstärken und vermehrt Verantwortung in der SP-JUSO-PSA Fraktion übernehmen.

 

 

Mit Adrian Wüthrich übernimmt ein junger und sehr aktiver SP-Politiker das Vizefraktionspräsidium. Der 31-jährige war unter anderem Gründungspräsident des Jugendparlamentes Oberaargau, Präsident der JUSO Kanton Bern und Mitglied der Geschäftsleitung der SP Kanton Bern. Seit 2009 ist er Gemeinderat von Huttwil und führt das Ressort „öffentliche Sicherheit“. 2010 wurde er in den Grossen Rat gewählt, wo er sich insbesondere für einen flächendeckenden öffentlichen Verkehr, mehr Sicherheit und die Förderung der ländlichen Regionen einsetzt. Adrian Wüthrich arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentralsekretariat des Verwaltungsrates der SRG SSR, ist verheiratet und Vater eines Sohnes.

Dank an Bernhard Antener

Die SP Kanton Bern sowie die SP-JUSO-PSA-Fraktion danken dem bisherigen Vizefraktionspräsidenten Bernhard Antener für seinen unermüdlichen Einsatz zugunsten eines starken Kantons Bern im Grossen Rat. Als Vizepräsident der Finanzkommission und als Präsident verschiedener nichtständiger Kommissionen hat sich Bernhard Antener insbesondere in der Finanzpolitik durch seine fundierten Dossierkenntnisse und sein lösungsorientiertes Vorgehen ausgezeichnet. Bernhard Antener ist Gemeindepräsident von Langnau und soll im Juni 2012 zum 1. Vizepräsidenten des Grossen Rates gewählt werden.

 

Aus aktuellem Anlass ein Foto von Ständerat Hans Stöckli und mir (aufgenommen gestern Samstag am Abschlussevent in Langenthal):



2011-07-02

Bin an der Delegiertenversammlung von Swiss Ski in Fiesch. Darf als OK- Präsident die Delegierten über die DV 2012 orientieren, die in Walterswil stattfinden wird. Cuche, Ammann, Gut werden in Walterswil neben rund 300 Gästen erwartet. Mich und mein OK erwartet noch einige Arbeit... Sponsoren bitte melden;-)

Von wuethrich @ 15:27 [ Kanton Bern ]
Bin an der Delegiertenversammlung von Swiss Ski in Fiesch. Darf als OK- Präsident die Delegierten über die DV 2012 orientieren, die in Walterswil stattfinden wird. Cuche, Ammann, Gut werden in Walterswil neben rund 300 Gästen erwartet. Mich

2011-03-30

Die Moonliner-Tarife im Kanton Bern sollen günstiger werden

Von wuethrich @ 14:07 [ Kanton Bern ]
(no title)

Im Rahmen der Anpassung des öV-Angebotsbeschlusses 2010-2013 wurde auch die Überprüfung des öV-Nachtangebots (Moonliner) durchgeführt. Dazu hat es einen Bericht und eine breite Konsulation gegeben, der durch einen Vorstoss von meiner Kollegin Nadine Masshardt ausgelöst wurde. Damals 2006 als sie in den Grossen Rat gewählt wurde, haben wir als JUSO (ich war damals noch JUSO-Kanton-Bern-Präsident) ihren Vorstoss unterstützt, der forderte, dass das Gleis 7-Abo im ganzen Kanton gültig ist (mit diesem Jahresabo können Jugendliche bis 26 Jahren ab 19 Uhr bis Betriebsschluss den öV benützen). Der Regierungsrat lehnte das Angebot ab, war aber im Sinne eines Postulates bereit zu prüfen (Zitat aus der Regierungsantwort):

Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachstellen kommt der Regierungsrat zum
Schluss, dass er das Anliegen eines besser auf die jugendlichen Bedürfnisse abgestimmten öffentlichen Verkehrs auf einer etwas breiteren Basis prüfen möchte. Er erachtet es als sinnvoll, die nächtliche öV-Situation, von der die Jugendlichen in besonderem Ausmass betroffen sind, generell bezüglich Tarif- und Fahrplanangebot im ganzen Kantonsgebiet zu prüfen, wobei unter anderem auch die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen sind.

Die Prüfung hat jetzt eine einzige Wirkung: Neu kann der Kanton Bern auch öV-Angebote zwischen Mitternacht und 1 Uhr morgens mitfinanzieren (es wurde bis jetzt kein Gegenantrag dazu gestellt). Eine weitergehende Verbesserung des öV-Nachtangebotes soll es nicht geben. Auch keine weitere finanzielle Beteiligung wie das im regierungsrätlichen Bericht angedacht wurde. Damit können die Transportunternehmen ihre eigenen Tarife vorgeben und auf Kosten der jungen Generation Gewinne machen. Der Kanton reguliert in diesem Bereich nichts. Abos gelten bei den Moonliner Kursen nicht.

Mit meinem Antrag nehme ich einen Vorschlag aus dem Bericht von Rapp Trans auf (siehe unten). Morgen wird der Grosse Rat darüber abstimmmen. Da der Antrag Kosten von rund 400'000 Franken bringt, wird er wohl abgelehnt...

Das bestehende Moonliner-Tarifsystem wird vom Kanton Bern nicht in Frage gestellt. Der Kanton Bern vergünstigt jedoch für die Stammkunden des öffentlichen Verkehrs, die im Besitz eines gültigen Pauschalfahrausweises sind (GA, Gleis 7, Verbundabonnemente von Libero, BeoAbo und ZigZag sowie der entsprechenden Interabonnemente) die Moonliner-Tarife um 50% unabhängig der Fahrweite. 

Einige JUSO-Mitglieder haben heute vor dem Rathaus Flyer verteilt und gefordert, dass mein Antrag - der auch ein Fraktionsantrag ist - zu unterstützen ist. "Die JUSO holt Dich hier raus!"


2011-03-19

Da ich gestern Abend unseren Sohn gehütet habe, habe ich trotz Huttwiler Fasnacht einen klaren Kopf für den regionalen Parteitag der SP Oberaargau in Wynau. Stefan Costa stellt die geplante Regionalkonferenz vor. Darüber werden wir 2012 abstimmen. Ich werde auch im Natinalratswahljahr als Vizepräsident mitarbeiten.

Von wuethrich @ 11:07 [ Kanton Bern ]
Da ich gestern Abend unseren Sohn gehütet habe, habe ich trotz Huttwiler Fasnacht einen klaren Kopf für den regionalen Parteitag der SP Oberaargau in Wynau. Stefan Costa stellt die geplante Regionalkonferenz vor. Darüber werden wir 2012 abs

2011-03-12

Weiterbildung am Politforum in Thun

Von wuethrich @ 11:59 [ Kanton Bern ]
Weiterbildung am Politforum in Thun. Das Thema "Gemeinden effizient führen - trotz Politik" ist brandaktuell und beschäftigt mich als Master in Public Management und Politik natürlich sehr. Die Referate sind spannend, ich lerne viele Leute
Das Thema "Gemeinden effizient führen - trotz Politik" ist brandaktuell und beschäftigt mich als Master in Public Management und Politik natürlich sehr. Die Referate sind spannend, ich lerne viele Leute kennen. Hoffe Erkenntnisse auch in der Gemeinde Huttwil einbringen zu können. MilizpolitikerInnen müssen Zeit erhalten, damit sie ihre schwierige Arbeit erledigen können, Entschädigung ist da ein Stichwort. Mehr zum Politforum hier.

2011-03-04

Was Georges Moeckli mit nächstem Sonntag zu tun hat - die Moeckli-Affäre

Von wuethrich @ 23:10 [ Kanton Bern ]

Heute kamen wir in der Kaffeepause auf den ehemaligen Regierungsrat Möckli zu sprechen und die berühmt gewordene Möckli-Affäre, die den Jura-Konflikt schürte. Möckli war ein SP-Politiker aus dem Jura, der damals noch zum Kanton Bern gehörte. Er ist der erste und einzige SP-Politiker, den der Kanton Bern je in den Ständerat schickte. Damals wählte der Grosse Rat die eigenen Ständeratsmitglieder. Möckli war wohl als Vertreter der damaligen Jura-Region der bürgerlichen Mehrheit genehm. Erst Simonetta Sommaruga schaffte es 2003 als erste SP-Frau in den Ständerat gewählt zu werden – in einer Volkswahl. Am Wochenende entscheidet sich, ob Ursula Wyss die dritte SP-Person ist, die den Kanton Bern im Ständerat vertreten darf. Ich hoffe es – deshalb: Ursula Wyss wählen an diesem Wochenende nicht vergessen!

Wikipedia sagt über Georges Möckli:

Georges Moeckli

geboren am 14. Februar 1899 in La Neuveville, gestorben am 9. Juni 1974 in Delémont

Georges Moeckli gehörte der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Bern an. Für sie war er von

  • 1932 bis 1935 im Grossen Rat des Kantons Bern, von
  • 1935 bis 1938 im Nationalrat, von
  • 1938 bis 1954 im Regierungsrat des Kantons Bern und während dieser Zeit von
  • 1948 bis 1959 im Ständerat.

Die Moeckli-Affäre:

Eine als Moeckli-Affäre bekanntgewordene Episode war Auslöser jahrelanger Auseinandersetzungen (siehe auch Jurafrage), die schliesslich zur Gründung des Kantons Jura führten. Georges Moeckli war im Berner Regierungsrat für die Armenfürsorge zuständig. Als Amtskollege Ernst Reinhard im September 1947 starb, wollte Moeckli dessen Posten im Bau- und Eisenbahndepartement übernehmen. Der neugewählte Grindelwaldner Samuel Brawand, ein Parteikollege Moecklis, wollte ebenfalls diesen Posten. Der Regierungsrat sah Moeckli für diesen Posten vor, doch auf Antrag von Grossrat Hans Tschumi sprach der Grosse Rat am 9. September 1947 mit 92 gegen 62 Stimmen das Amt Brawand zu. Dass Brawand deutschsprachig war, Moeckli aber französischsprachig, spielte dabei eine entscheidende Rolle. Ein Wiedererwägungsantrag scheiterte am 17. September. Dies führte zu einer Protestkundgebung von zweitausend Personen am 20. September in Delémont. Unter anderem sprach an dieser Kundgebung der Industrielle Daniel Charpilloz, der die Gründung eines Kantons Jura forderte.

 

 

 


2011-02-28

Mehr öV: Berner Grossratskommission und ich für Ausbau - Nachtangebot wird vom Kanton nicht unterstützt

Von wuethrich @ 16:41 [ Kanton Bern ]

Am letzten Freitagmorgen tagt die Spezialkommission des Berner Grossen Rates für die Anpassung des öV-Angebotsbeschlusses 2011-2014. Normalerweise ist ein Angebotsbeschluss für vier Jahre gültig. Der aktuelle Beschluss muss allerdings angepasst werden, weshalb nun auf den nächsten Fahrplanwechsel einige Änderungen eingeführt werden sollen. Nichts Weltbewegendes. Alles wurde in den Regionalen Verkehrskonferenzen bereits kompromissmässig ausgehandelt, weshalb es ein Ritual ist den Angebotsbeschluss so durchzuwinken.

Nach dem ich in den letzten Jahren mehrmals für ein regionales Anliegen in ebendieser Kommission lobbyiert hatte, war es für mich speziell nun selber Mitglied der Kommission zu sein. Es war nach dem Regierungsstatthaltergesetz (dessen Änderung ja dann zurückgezogen wurde vom Regierungsrat) und dem Gesetz über die Berner Landeskirchen (kommt in der März-Session ins Plenum) meine dritte Kommission.

Wenn ich die Medienmitteilung des Büros über die Sitzung lese, muss ich diese mit zwei Punkten ergänzen. Erstens ist es toll, dass der öV im Kanton Bern ausgebaut werden kann und die zusätzlichen finanziellen Mittel nicht bestritten waren. Allerdings muss das Geld dann im Rahmen des Budgets ausgelöst werden. Angesichts der düsteren Finanzlage werden alle Bereiche Einsparungen erleiden, obwohl ich natürlich hoffe, dass der öV geschont wird (aktuell geplantes Budget 2012: 187 Mio. Franken). Es wäre ja unmöglich, dass wegen der tieferen Motorfahrzeugsteuer jetzt weniger öV angeboten werden könnte!

Der zweite Punkte, den ich erwähnen will: Betreffend dem öV-Angebot in der Nacht wird nichts erwähnt. Dazu hat es aber einen Bericht und eine breite Konsulation gegeben, der durch einen Vorstoss meiner Kollegin Grossrätin Nadine Masshardt ausgelöst wurde. Damals 2006 als sie in den Grossen Rat gewählt wurde, haben wir als JUSO ihren Vorstoss unterstützt, der forderte, dass das Gleis 7-Abo im ganzen Kanton gültig ist (mit diesem Jahresabo können Jugendliche bis 26 Jahren ab 19 Uhr bis Betriebsschluss den öV benützen). Der Regierungsrat lehnte das Angebot ab, war aber im Sinne eines Postulates bereit zu prüfen:

Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachstellen kommt der Regierungsrat zum
Schluss, dass er das Anliegen eines besser auf die jugendlichen Bedürfnisse abgestimmten öffentlichen Verkehrs auf einer etwas breiteren Basis prüfen möchte. Er erachtet es als sinnvoll, die nächtliche öV-Situation, von der die Jugendlichen in besonderem Ausmass betroffen sind, generell bezüglich Tarif- und Fahrplanangebot im ganzen Kantonsgebiet zu prüfen, wobei unter anderem auch die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen sind.

Die Prüfung hat jetzt eine einzige Wirkung: Neu kann der Kanton Bern auch öV-Angebote zwischen Mitternacht und 1 Uhr morgens mitfinanzieren. Eine Verbesserung des öV-Nachtangebotes gibt es nicht. Auch keine weitere finanzielle Beteiligung wie das im regierungsrätlichen Bericht angedacht wurde. Schade. Damit können die Transportunternehmen ihre eigenen Tarife vorgeben und auf Kosten der jungen Generation Gewinne machen. Der Kanton redet nicht drein. Abos gelten bei den Moonliner-Kursen nicht. Ich werde diesen Punkt im Grossratsplenum sicher zur Sprache bringen, wenn auch klar ist, dass alles was Geld benötigt, abgelehnt wird... In der Kommission fand ich keine Unterstützung.

Hier der Link zu einem Zeitungsartikel des Langenthaler Tagblattes aus dem Jahr 2000, als ich als Präsident des Jugendparlamentes Oberaargau an vorderster Front für den Nachtbus Bern-Langenthal kämpfte - heute ist dieser längst etabliert.

 

 

 

 


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