Pfarrerinnen- und Pfarrerlöhne via Kirchensteuern finanzieren - "Sparpotenzial" von 72 Mio. Franken
| Von wuethrich @ 16:00 | [ Kanton Bern ] |
Im Langenthaler Tagblatt vom 24. Dezember 2011 hat sich Pfarrer Pius Bichsel aus Seeberg aufgrund des Artikels vom 22. Dezember gemeldet und die vielfältigen Leistungen der Pfarrerinnen und Pfarrer erwähnt. Ich habe darauf eine Antwort verfasst. Unten finden Sie zudem meinen Vorstoss im Originalwortlaut. Das Bundesgericht hat - ohne dass ich den Termin geahnt habe - Mitte Dezember entschieden, dass ein Nichtkirchenmitglied keinen Steuerabzug geltend machen kann, weil der Kanton Bern damit die Löhne der Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen bezahlt (mehr dazu hier).
Auslegeordnung zu den Pfarrerlöhnen nötig
Herr Bichsel erwähnt zu Recht die vielfältigen Leistungen der Pfarrerinnen und Pfarrer zu Gunsten der Allgemeinheit. Falls die Pfarrerlöhne nicht mehr vom Staat, sondern von den Kirchen selber finanziert werden, müsste eine Art Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Bern oder den Gemeinden abgeschlossen werden. Allerdings ist es noch nicht soweit. Meine Motion fordert vom Regierungsrat ein rechtliches Gutachten zur Frage, ob es gerechtfertigt ist aufgrund der Vereinbarung von 1804 heute die Pfarrerlöhne immer noch durch den Kanton Bern bezahlen zu müssen. Mit dem Bericht des Regierungsrats kann die politische Diskussion geführt werden. Dabei sind natürlich auch die Landeskirchen anzuhören wie das die Kantonsverfassung vorsieht. Mir ist die Feststellung wichtig, dass mein Vorstoss ohne Beteiligung der Freidenker-Vereinigung entstanden ist. Die Diskussion über das Verhältnis Kirche und Staat wird durch die Motion sicher gefördert. Das war nicht das Ziel, aber eine gute Begleiterscheinung.
Adrian Wüthrich, Grossrat, Huttwil
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Motion
Pfarrerinnen- und Pfarrerlöhne via Kirchensteuern finanzieren.
Der Regierungsrat wird beauftragt die Finanzierung der Löhne der Pfarrerinnen und Pfarrer der Berner Landeskirchen via Kirchensteuern mittels Bericht zu prüfen.
Begründung
Heute werden die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer der drei bernischen Landeskirchen (evangelisch-reformierte, römisch-katholische und christkatholische Kirche) via Berner Staatskasse mit allgemeinen Steuergeldern bezahlt. Begründet wird diese Tatsache mit einer Verpflichtung des Kantons Bern aus dem Jahr 1804. Der Kanton Bern übernahm die Kirchengüter in sein Eigentum und verpflichtete sich als Gegenleistung die Kirchgemeinden pfarramtlich zu versorgen.
Anlässlich der Totalrevision der aktuellen Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 beauftragte der Synodalrat Ulrich Friederich ein Gutachten zum Thema „Kirchengut und staatliche Pfarrerbesoldungen“ zu erstellen. Der Kanton Bern hat offenbar keine eigene rechtlichen Abklärungen getroffen. Dies soll nach über 200 Jahren des Abschlusses der Vereinbarung mit den Landeskirchen aus Sicht des Kantons Bern geprüft werden.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind aus den Landeskirchen ausgetreten oder sind Mitglied einer anderen als den offiziellen Landeskirchen. Via Steuern zahlen diese also weiterhin an die pfarramtliche Versorgung der drei Berner Landeskirchen mit. Dieser Sachverhalt wird heute nicht mehr verstanden und bedarf auch aus diesem Grund einer Überprüfung.
Mit diesem Vorstoss geht es nicht darum die guten Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Frage zu stellen. Es geht viel mehr darum, diese Beziehungen der heutigen Zeit anzupassen. Die Landeskirchen leisten zweifelsohne wichtige Beiträge für unsere Gesellschaft. Auch weiterhin soll es möglich sein, dass der Staat via Steuerrechnungen das Inkasso der Kirchensteuern erledigt.
Die Kosten für die Löhne der Pfarrerinnen und Pfarrer können einfach durch die Kirchen selber bezahlt werden, wenn die Kosten via höhere Kirchensteuern finanziert werden. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger würde demnach bei einem Systemwechsel der Betrag bei den Kantonssteuern kleiner, dafür jener bei den Kirchensteuern grösser. Für Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, ergäbe sich ergo eine bescheidene Steuersenkung.
Finanzpolitisch betrachtet ergäbe die Lastenverteilung eine Entlastung des Berner Staatshaushaltes von rund 72 Millionen Franken pro Jahr. Personalpolitisch sollen sich die Landeskirchen auch weiterhin den Anstellungsbedingungen des Kantons Bern orientieren.
Zur Prüfung wird ein rechtliches Gutachten und ein Bericht des Regierungsrates benötigt, der als Basis für die politische Diskussion und die Mitbestimmung durch die bernischen Landeskirchen dient (KV Art. 122 Abs. 3).
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Den Link zum Vorstoss bzw. auf die Seite des Grossen Rates liefere ich hier.



