Fristlose Kündigung beim Kauf insolventer Unternehmen? - Schlechtes Gesetz für Arbeitnehmende nicht beschliessen!
| Von wuethrich @ 23:00 | [ Politik ] |
Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, wird das Insolvenzverfahren gestartet. Im besten Fall meldet sich ein Käufer, der das insolvente Unternehmen kauft. Bis jetzt ist offenbar rechtlich nicht felsenfest klar, dass der Käufer die bisherigen Arbeitsverhältnisse automatisch übernehmen muss.
Der Bundesrat will dem Parlament nun vorschlagen, dass beim Kauf eines insolventen Unternehmens die Arbeitnehmenden nicht mehr übernommen werden müssen. Dafür schägt der Bundesrat endlich vor die Sozialplanpflicht im Obligationenrecht festzuschreiben. Damit sollen Unternehmen erleichtert saniert werden können.
Der Entscheid des Bundesrates muss im Parlament geändert werden. In der unsicheren Phase der Insolvenz sollen die Arbeitnehmenden nicht eine noch grössere Unsicherheit haben. Das Risiko geht noch stärker auf die Arbeitnehmenden über. Ein allfällig nötiger Abbau von Personal aus betriebswirtschaftlichen Gründen soll dann geordnet erfolgen. Aber ein Käufer soll sich nicht einfach durch die Insolvenz von viel Personal - vielleicht alt gedienten Mitarbeitern mit entsprechenden Personalkosten - fristlos entledigen können. Für viele Familienväter und ältere Arbeitnehmende würde die Gefahr der Arbeitslosigkeit steigen. Dafür könnten später frische, günstige Arbeitnehmende angestellt werden.
Es braucht gerade in der Zeit der Wirtschaftskrise einen wirksamen Schutz der Arbeitsplätze. Bei einer Unternehmenssanierung soll der Erhalt der Arbeitsplätze an vorderster Stelle stehen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schreibt zur Sozialplanpflicht: "Immerhin hat der Bundesrat die negativen sozialen Auswirkungen seiner Ideen anerkannt und schlägt als Gegenmassnahme eine Sozialplanpflicht vor. Der SGB fordert schon lange eine gesetzliche Sozialplanpflicht. Diese ist in der heutigen Wirtschaftskrise umso nötiger. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme für unfähige Manager ausbezahlt werden, ist auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende da." Genau!
Demonstrationen sind oft noch ein Mittel um dem Unmut der Arbeitnehmenden Ausdruck zu verleihen. Hier ein Beispiel von 2009.




